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BGB § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

BGB § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

[ Auszug: (1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichti ... ]